Häufig gestelle Fragen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl an häufig gestellten Fragen zu unserem Gutschein- & Jobkartensystem. Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber für Ihre Fragen auch persönlich zur Verfügung.
Was ist das regionale ALTO-Gutschein und landkreisweite Dachau handelt Gutschein- und Jobkartensystem?
Das lokale Gutschein- & Jobkartensystem ist eine Kooperationsinitiative zwischen dem Gewerbeverein Markt Altomünster und Dachau handelt zur Unterstützung von lokalen Geschäften und Dienstleistern. Bürgerinnen und Bürger können Gutscheine erwerben, die sie bei teilnehmenden Annahmestellen in der Gemeinde Altomünster sowie im gesamten Landkreis Dachau einlösen können. Unternehmen haben die Möglichkeit über das Jobkartensystem ihren Mitarbeitern den monatlichen steuerfreien Sachbezug zukommen zu lassen.
Wo kann ich die Gutscheine/Jobkarten erwerben?
Gutscheine können bei unseren Verkaufsstellen zu den jeweiligen Geschäftszeiten erworben werden.
zu unseren Verkaufsstellen
Kann ich die Gutscheine/Jobkarten auch online erwerben?
Die Gutscheine können auch über den Dachau handelt Online-Shop erworben werden.
Wenn Sie sich für die Jobkarten in Ihrem Unternehmen interessieren, schreiben Sie uns bitte eine eMail an jobkarten@gewerbe-altomuenster.de
Welche Geschäfte nehmen am Gutschein- und Jobkartensystem teil?
Eine Liste unserer Annahmenstellen (Gutscheine & Jobkarten) finden Sie hier.
Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und umfasst eine Vielzahl von Einzelhändlern, Restaurants, Cafés und Dienstleistern in Altomünster.
Wie kann ich meinen Gutschein/Jobkarte einlösen?
Um Ihren Gutschein oder Ihre Jobkarte einzulösen, besuchen Sie einfach eine unserer teilnehmende Annahmestelle und geben Ihren Gutschein/Ihre Jobkarte beim Bezahlen ab. Der entsprechende Betrag wird dann vom Guthaben abgezogen. Sollte der Rechnungsbetrag den Kartenwert nicht übersteigen, bleibt das restliche Guthaben auf der Karte gespeichert und kann beim nächsten Mal eingelöst werden.
Gibt es einen Mindest- oder Höchstbetrag für die Karten?
Die Gutscheine sind in den Verkaufsstellen in individueller Höhe erhältlich. Pro Gutschein ist ein Mindestbetrag von 5 Euro und ein Höchstbetrag von 250 Euro möglich. Im Online-Shop ist eine vorgefertigte Auswahl der Gutscheine zwischen 10€, 20€, 50€ und 100€ möglich. Bitte beachten Sie den maximalen Online-Gesamtbestellwert in Höhe von 500,00 Euro pro Bestellung. Wünschen Sie eine bestimmte Aufladesumme für eine höhere Auflage, kontakieren Sie uns gerne.
Die Jobkarten können von Unternehmen an Ihre Mitarbeiter für die Zuwendung des monatlichen steuerfreien Sachbezug verwendet werden. Der steuerfreie Sachbezug ist möglich bis zu 50 Euro pro Monat und Mitarbeiter.
Wie lange sind die Gutscheine / Jobkarten gültig?
1. Die Gültigkeitsdauer der Gutscheine beträgt drei Jahre ab Ausstellungsdatum. Das genaue Ausstellungsdatum und wie lange der Gutschein gültig ist kann über den Guthabencheck abgerufen werden.
2. Der Verfall des Guthabens auf einer ALTO-Bonus Jobkarte erfolgt nach einer bestimmten Regelung: Das Guthaben verfällt nach drei Jahren, wenn in diesem Zeitraum keine Transaktionen oder Aufladungen getätigt werden. Hier sind die wichtigsten Punkte, die diesen Prozess erklären:
Drei-Jahres-Frist: Das Guthaben auf der Jobkarte bleibt für maximal drei Jahre gültig. Wenn in diesem Zeitraum keine Nutzung erfolgt – das heißt, es werden weder Transaktionen durchgeführt noch Guthaben aufgeladen – verfällt der gesamte Betrag.
Verlängerung durch Aufladungen: Jede neue Aufladung des Guthabens setzt die Frist von drei Jahren erneut in Gang. Das bedeutet, dass mit jeder Aufladung die Verfallsfrist um drei Jahre verlängert wird. So bleibt das Guthaben länger aktiv, solange regelmäßig Transaktionen oder Aufladungen stattfinden.
Ziel der Regelung: Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Mitarbeiter die angebotenen Vorteile regelmäßig nutzen und gleichzeitig verhindern, dass ungenutzte Guthaben über längere Zeiträume angesammelt werden.
Verantwortung der Nutzer: Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter, ihre Guthaben aktiv zu verwalten und regelmäßig zu überprüfen.
Transparente Kommunikation: Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter transparent über die Bedingungen und Fristen informieren, um sicherzustellen, dass alle Nutzer die Möglichkeiten der Jobkarte voll ausschöpfen können und der Verfall des Guthabens vermieden wird.
Was passiert, wenn der Wert des Gutscheins/Jobkarte nicht vollständig genutzt wird?
Falls der Rechnungswert den Wert des Gutscheins unterschreitet, bleibt der Restbetrag auf dem Gutschein erhalten und kann erneut verwendet werden. Eine Barauszahlung des Restbetrages ist nicht möglich.
Was mache ich, wenn mein Gutschein/Jobkarte verloren geht?
Leider können verlorene Gutscheine nicht ersetzt werden. Bewahren Sie Ihren Gutschein daher sorgfältig auf.
Bei einer verlorenen Jobkarte sollten Sie sich schnellstmöglich mit ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Dieser kann anhand Ihres Namens die zugehörige Jobkarten-Nummer bestimmen und uns mitteilen, sodass wir versuchen können die Karte zu sperren und das Guthaben zu sichern.
Kann ich mehrere Gutscheine/Jobkarten gleichzeitig einlösen?
Grundsätzlich ist es möglich, mehrere Karten bei einem Einkauf zu kombinieren. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Kassensystem der Annahmestelle und sollte individuell vor Ort mit der Annahmestelle geklärt werden.
Wie profitiert die lokale Wirtschaft von diesem System?
Unser Dachau handelt Gutschein- und Jobkartensystem bietet mehrere wesentliche Vorteile:
Unterstützung der lokalen Wirtschaft: Die Nutzung von Gutscheinen und Jobkarten fördert lokale Unternehmen, da Mitarbeiter in der Region einkaufen und Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und sorgt für eine höhere Wertschöpfung vor Ort.
Steuerliche Vorteile: Unternehmen können steuerfreie Sachbezüge in Form von Gutscheinen oder Jobkarten gewähren, was sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil ist. Dies kann die Mitarbeitermotivation steigern und gleichzeitig steuerliche Ersparnisse bieten.
Flexibilität und Vielfalt: Lokale Gutscheinsysteme bieten eine breite Palette an Einlösungsmöglichkeiten in verschiedenen Geschäften und Dienstleistungsanbietern. Dies ermöglicht es Mitarbeitern, gezielt die Angebote zu nutzen, die ihren persönlichen Bedürfnissen und Vorlieben entsprechen.
Stärkung der Gemeinschaft: Durch die Förderung lokaler Geschäfte wird das Gemeinschaftsgefühl gestärkt. Mitarbeiter können nicht nur ihren eigenen Lebensunterhalt unterstützen, sondern auch zur sozialen und kulturellen Vielfalt ihrer Region beitragen.
Einfache Verwaltung: Lokale Systeme können oft einfacher und flexibler verwaltet werden als größere, zentrale Lösungen. Unternehmen haben die Möglichkeit, spezifische Bedingungen festzulegen und die Gutscheine direkt an ihre Mitarbeiter auszugeben.
Nachhaltigkeit: Die Unterstützung lokaler Unternehmen trägt auch zur Nachhaltigkeit bei, da kurze Transportwege und regionale Produkte gefördert werden, was den ökologischen Fußabdruck reduziert.
Wie kann ich als Händler am Gutschein- und Jobkartensystem teilnehmen?
Um Annahmestelle zu werden kontaktieren Sie uns bitte per Mail an jobkarte@gewerbe-altomuenster.de. Wir zeigen Ihnen gerne die Möglichkeiten auf und klären die technischen Gegebenheiten gemeinsam mit Ihnen.
-->> Weitere Informationen <<--
Was kostet das Jobkartensystem?
Auf folgender Seite finden Sie alle Informationen inkl. Kosten für das ALTO-Bonus / Dachau handelt Jobkartensystem:
Jobkartensystem
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 08254-2790060 oder Sie können uns auch eine E-Mail an info@gewerbe-dachau.de